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BaFin erleichtert Factoring-Startups den Zugang zum SNCI-Status

  • susannekuhn07
  • 23. Sept.
  • 1 Min. Lesezeit


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Mit dem Rundschreiben 10/2025 (BA) hat die BaFin am 22. September 2025 eine wichtige Klarstellung veröffentlicht: Auch neu gegründete Institute können nun auch den Status als „kleines und nicht komplexes Institut“ (SNCI) erlangen.


Gerade für kleinere Finanzdienstleister und Factoring-Startups ist dies ein starkes Signal. Denn bisher war der SNCI-Status häufig mit einem mehrjährigen Track Record verknüpft. Nun stellt die Aufsicht klar, dass Planzahlen im Gründungsjahr als Grundlage dienen können. Die endgültige Berechnung erfolgt dann sukzessive auf Basis der Ist-Werte der Folgejahre.


Damit eröffnet die BaFin jungen Instituten einen pragmatischen Weg, die regulatorischen Erleichterungen des SNCI-Status frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Diese umfassen insbesondere vereinfachte Anforderungen im Meldewesen und bei den Risikomanagement-Prozessen.


Für die Praxis bedeutet das:


  • Startups können schon in der Gründungsphase prüfen, ob sie die Kriterien des Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR erfüllen.

  • Bei positiver Selbsteinschätzung lohnt sich eine frühe Abstimmung mit der BaFin.

  • Ab dem zweiten Geschäftsjahr werden die tatsächlichen Bilanzsummen herangezogen, was Planungssicherheit schafft.


Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Die Klarstellung sorgt für Rechtssicherheit und Planungsspielraum. Gerade in der Aufbauphase eines neuen Instituts sind das zwei entscheidende Erfolgsfaktoren.


Die Botschaft ist klar: BaFin und Bundesbank öffnen die Tür für innovative Geschäftsmodelle, ohne dabei die Aufsichtsstandards aufzugeben. Für junge Factoringunternehmen und andere Finanzdienstleister ist das ein positives Signal, das den Standort Deutschland stärkt.

 
 
 

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