top of page

Wenn das Verrechnungskonto zur Konfliktzone wird: Warum Anschlusskunden und Factor eine spezialisierte anwaltliche Begleitung brauchen

  • Autorenbild: Pascal Kuhn
    Pascal Kuhn
  • 14. Nov.
  • 2 Min. Lesezeit

In der Praxis des Factorings beginnt die eigentliche Herausforderung oft erst nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung: in der technischen Auseinandersetzung mit dem Anschlusskunden. Kaum ein Thema sorgt dabei für so viel Verunsicherung, Missverständnisse und Konfliktpotenzial wie das Verrechnungskonto.


Ein typischer Lebenssachverhalt


Stellen Sie sich folgenden Fall vor:

Ein mittelständisches Unternehmen hat über Jahre hinweg seine Forderungen an einen Factor verkauft. Alles lief reibungslos: Forderungen wurden angekauft, Vorfinanzierungen ausgezahlt, Gutschriften und Belastungen sauber verbucht. Über das Verrechnungskonto wurde der komplette Zahlungsfluss abgebildet – ein klassisches Kontokorrent zwischen Kaufleuten.


Bis der Unternehmer den Vertrag kündigt.


Plötzlich liegt der Fokus auf dem Kontostand. Der Unternehmer findet die Abrechnung „nicht nachvollziehbar“. Er glaubt, zu viel gezahlt oder zu wenig erhalten zu haben. Auf Seiten des Factors entsteht dagegen der Eindruck, der Kunde wolle unklare Posten „ins Blaue hinein“ bestreiten, um den fälligen Ausgleich hinauszuzögern.


Zwischen beiden Lagern nimmt das Misstrauen zu.


Der Unternehmer fühlt sich überfordert von Auszahlungsdokumentationen, Rückläufern und Umbuchungen. Der Factor verweist auf die Vertragspflichten, die Prüfungspflicht des Kunden und darauf, dass das Verrechnungskonto präkludierende Wirkung entfalten kann.


Spätestens jetzt ist klar: Ohne externe, fachkundige Unterstützung eskaliert der Konflikt.


Warum das Verrechnungskonto so oft zur Streitquelle wird

Für den Kunden ist das Verrechnungskonto häufig ein „Black Box“-Instrument. Er kennt die Abläufe seiner Buchhaltung – nicht aber die Systematik eines factoringtypischen Kontokorrents.


Für den Factor ist es dagegen ein zentrales Abrechnungsinstrument – mit buchhalterischer, aber auch rechtlicher Bindungswirkung.

Die Streitpunkte ähneln sich fast immer:

  • Wurden Forderungen tatsächlich angekauft?

  • Sind die Auszahlungsbeträge korrekt?

  • Welche Rückläufer wurden belastet?

  • Warum besteht plötzlich ein Negativsaldo?

  • Welche Rechte bestehen nach Insolvenzeröffnung des Factors?

  • Können Kunden nach Jahren noch Einwendungen erheben?

Hier prallen wirtschaftliche Interessen, technische Abläufe und rechtliche Besonderheiten unmittelbar aufeinander.


Was eine spezialisierte Kanzlei für beide Seiten leisten kann

Eine technisierte, factoringerfahrene Kanzlei fungiert hier nicht nur als „Übersetzer“, sondern als Lösungsarchitekt:


Für Anschlusskunden

  • Transparente Aufbereitung der Abrechnung

  • Prüfung, welche Einwendungen noch zulässig sind

  • Erläuterung, welche Posten verbindlich geworden sind

  • Realistische Einschätzung, ob vermeintliche Rückforderungsansprüche bestehen

  • Verhandlung mit dem Factor auf Augenhöhe


Für Factoringgesellschaften

  • Durchsetzung des Nettoausgleichsanspruchs

  • Klare Zurückweisung pauschaler oder verspäteter Einwendungen

  • Dokumentation und Aufbereitung der Abrechnung

  • Kommunikation im sachlichen, rechtssicheren Duktus

  • Entwicklung einer verfahrensfesten Strategie bis hin zur Klage


Gerade bei insolvenzrechtlichen Sondersituationen – etwa wenn der Factor insolvent wird und das Verrechnungskonto eingefroren ist – braucht es umfassende Expertise, um Forderungen korrekt durchzusetzen oder abzuwehren.


Der Mehrwert für beide Seiten: Konfliktlösung statt Konfliktausweitung


Eine gute anwaltliche Begleitung schafft drei entscheidende Vorteile:

  1. Schnelle Strukturierung eines oft unübersichtlichen Sachverhalts

  2. Entschärfung der Kommunikationslage zwischen Kunde und Factor

  3. Frühe Klärung von Rückforderungschancen oder Zahlungspflichten

In den meisten Fällen führt eine präzise Darstellung der Zahlen und der zugrunde liegenden Rechtsmechanik bereits zu Einigungslösungen – sei es durch Zahlung, Ratenvereinbarung oder nachvollziehbare Korrekturen.

Und genau das ist das Ziel: wirtschaftliche Klarheit statt ergebnisloser Auseinandersetzung.


Fazit

Die technische Auseinandersetzung zwischen Anschlusskunden und Factor ist kein bloßer „Zahlendreh“, sondern ein rechtlich anspruchsvoller Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite.


Eine spezialisierte Kanzlei sorgt dafür, dass beide Seiten nicht im Dickicht aus Kontokorrent, Abrechnungen und Vertragsmechanik steckenbleiben – sondern zu einer schnellen, transparenten und rechtssicheren Lösung finden.

 
 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Kommentare


bottom of page