Wenn das Verrechnungskonto zur Konfliktzone wird: Warum Anschlusskunden und Factor eine spezialisierte anwaltliche Begleitung brauchen
- Pascal Kuhn

- 14. Nov.
- 2 Min. Lesezeit
In der Praxis des Factorings beginnt die eigentliche Herausforderung oft erst nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung: in der technischen Auseinandersetzung mit dem Anschlusskunden. Kaum ein Thema sorgt dabei für so viel Verunsicherung, Missverständnisse und Konfliktpotenzial wie das Verrechnungskonto.
Ein typischer Lebenssachverhalt
Stellen Sie sich folgenden Fall vor:
Ein mittelständisches Unternehmen hat über Jahre hinweg seine Forderungen an einen Factor verkauft. Alles lief reibungslos: Forderungen wurden angekauft, Vorfinanzierungen ausgezahlt, Gutschriften und Belastungen sauber verbucht. Über das Verrechnungskonto wurde der komplette Zahlungsfluss abgebildet – ein klassisches Kontokorrent zwischen Kaufleuten.
Bis der Unternehmer den Vertrag kündigt.
Plötzlich liegt der Fokus auf dem Kontostand. Der Unternehmer findet die Abrechnung „nicht nachvollziehbar“. Er glaubt, zu viel gezahlt oder zu wenig erhalten zu haben. Auf Seiten des Factors entsteht dagegen der Eindruck, der Kunde wolle unklare Posten „ins Blaue hinein“ bestreiten, um den fälligen Ausgleich hinauszuzögern.
Zwischen beiden Lagern nimmt das Misstrauen zu.
Der Unternehmer fühlt sich überfordert von Auszahlungsdokumentationen, Rückläufern und Umbuchungen. Der Factor verweist auf die Vertragspflichten, die Prüfungspflicht des Kunden und darauf, dass das Verrechnungskonto präkludierende Wirkung entfalten kann.
Spätestens jetzt ist klar: Ohne externe, fachkundige Unterstützung eskaliert der Konflikt.
Warum das Verrechnungskonto so oft zur Streitquelle wird
Für den Kunden ist das Verrechnungskonto häufig ein „Black Box“-Instrument. Er kennt die Abläufe seiner Buchhaltung – nicht aber die Systematik eines factoringtypischen Kontokorrents.
Für den Factor ist es dagegen ein zentrales Abrechnungsinstrument – mit buchhalterischer, aber auch rechtlicher Bindungswirkung.
Die Streitpunkte ähneln sich fast immer:
Wurden Forderungen tatsächlich angekauft?
Sind die Auszahlungsbeträge korrekt?
Welche Rückläufer wurden belastet?
Warum besteht plötzlich ein Negativsaldo?
Welche Rechte bestehen nach Insolvenzeröffnung des Factors?
Können Kunden nach Jahren noch Einwendungen erheben?
Hier prallen wirtschaftliche Interessen, technische Abläufe und rechtliche Besonderheiten unmittelbar aufeinander.
Was eine spezialisierte Kanzlei für beide Seiten leisten kann
Eine technisierte, factoringerfahrene Kanzlei fungiert hier nicht nur als „Übersetzer“, sondern als Lösungsarchitekt:
Für Anschlusskunden
Transparente Aufbereitung der Abrechnung
Prüfung, welche Einwendungen noch zulässig sind
Erläuterung, welche Posten verbindlich geworden sind
Realistische Einschätzung, ob vermeintliche Rückforderungsansprüche bestehen
Verhandlung mit dem Factor auf Augenhöhe
Für Factoringgesellschaften
Durchsetzung des Nettoausgleichsanspruchs
Klare Zurückweisung pauschaler oder verspäteter Einwendungen
Dokumentation und Aufbereitung der Abrechnung
Kommunikation im sachlichen, rechtssicheren Duktus
Entwicklung einer verfahrensfesten Strategie bis hin zur Klage
Gerade bei insolvenzrechtlichen Sondersituationen – etwa wenn der Factor insolvent wird und das Verrechnungskonto eingefroren ist – braucht es umfassende Expertise, um Forderungen korrekt durchzusetzen oder abzuwehren.
Der Mehrwert für beide Seiten: Konfliktlösung statt Konfliktausweitung
Eine gute anwaltliche Begleitung schafft drei entscheidende Vorteile:
Schnelle Strukturierung eines oft unübersichtlichen Sachverhalts
Entschärfung der Kommunikationslage zwischen Kunde und Factor
Frühe Klärung von Rückforderungschancen oder Zahlungspflichten
In den meisten Fällen führt eine präzise Darstellung der Zahlen und der zugrunde liegenden Rechtsmechanik bereits zu Einigungslösungen – sei es durch Zahlung, Ratenvereinbarung oder nachvollziehbare Korrekturen.
Und genau das ist das Ziel: wirtschaftliche Klarheit statt ergebnisloser Auseinandersetzung.
Fazit
Die technische Auseinandersetzung zwischen Anschlusskunden und Factor ist kein bloßer „Zahlendreh“, sondern ein rechtlich anspruchsvoller Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite.
Eine spezialisierte Kanzlei sorgt dafür, dass beide Seiten nicht im Dickicht aus Kontokorrent, Abrechnungen und Vertragsmechanik steckenbleiben – sondern zu einer schnellen, transparenten und rechtssicheren Lösung finden.


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