Neue BaFin-Anforderungen im Geldwäschegesetz (GwG)
- Susanne Kuhn

- 26. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Neue BaFin-Anforderungen im Geldwäschegesetz (GwG) – Umsetzung in Factoring-Unternehmen ab dem 01.02.2025
Zum 1. Februar 2025 treten die überarbeiteten Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der BaFin zum Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Diese enthalten weitreichende Neuerungen für Factoring-Unternehmen, insbesondere hinsichtlich Aktualisierungsfristen, interner Sicherungsmaßnahmen und der Abgabe von Verdachtsmeldungen.
Die Anpassungen sind ein wichtiger Schritt zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – stellen Unternehmen aber auch vor neue Herausforderungen. Wie können Factoring-Unternehmen die neuen Anforderungen effizient umsetzen?
1. Aktualisierungspflichten für Kundeninformationen
Bisher war es häufig unklar, wie oft und in welchen Fällen Kundeninformationen im Sinne des GwG aktualisiert werden müssen. Die BaFin hat nun präzisere Fristen definiert, um die regelmäßige Überprüfung sicherzustellen.
Praxistipp zur Umsetzung:
✅ Einführung eines risikobasierten Überwachungssystems: Kunden mit höherem Risiko (z. B. aus Hochrisikoländern oder mit komplexen Eigentümerstrukturen) sollten häufiger überprüft werden als Kunden mit niedrigem Risiko.
✅ Automatisierung durch digitale KYC-Prozesse: KI-gestützte Systeme können helfen, Aktualisierungsbedarf zu erkennen und Benachrichtigungen zu automatisieren.
2. Neue Anforderungen an interne Sicherungsmaßnahmen
Die neuen AuA enthalten detaillierte Vorgaben zu internen Sicherungsmaßnahmen, darunter:
• Erweiterte Pflichten für Geldwäschebeauftragte
• Detailliertere Vorgaben zur Delegation von Verantwortlichkeiten
• Stärkere Einbindung der Geschäftsleitung
Praxistipp zur Umsetzung:
✅ Interne Schulungen verstärken: Alle relevanten Mitarbeiter sollten jährlich eine Pflichtschulung zu Geldwäscheprävention erhalten.
✅ Geldwäschebeauftragten stärken: Eine enge Verzahnung mit Compliance- und Risikomanagement-Abteilungen erhöht die Wirksamkeit interner Sicherungssysteme.
✅ Dokumentation optimieren: Protokollierte Risikobewertungen und Kontrollmaßnahmen sollten revisionssicher aufbewahrt werden.
3. Klarere Regeln für Verdachtsmeldungen
In Zusammenarbeit mit der Financial Intelligence Unit (FIU) hat die BaFin nun explizit geregelt, wann eine Verdachtsmeldung „unverzüglich“ abzugeben ist und welche Informationen sie enthalten muss.
Praxistipp zur Umsetzung:
✅ Frühzeitige Identifikation verdächtiger Transaktionen durch KI-gestützte Mustererkennung
✅ Vereinfachte Meldeprozesse mit vordefinierten Standardformularen
✅ Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Erkennungsmerkmalen für Geldwäsche
Fazit: Factoring-Unternehmen müssen jetzt handeln
Die neuen BaFin-Vorgaben treten bereits am 1. Februar 2025 in Kraft. Factoring-Unternehmen sollten ihre Richtlinien, Prozesse und Systeme jetzt anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Ein frühzeitiges Handeln sichert nicht nur die Compliance, sondern schützt das Unternehmen auch vor Reputationsrisiken und möglichen Bußgeldern.
Sind Sie auf die neuen GwG-Anforderungen vorbereitet? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen!


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