top of page

Rezeptforderungen: BGH stoppt unsaubere Abtretung – So können Apotheken und Abrechnungszentren rechtskonforme Lösungen finden

  • Autorenbild: Pascal Kuhn
    Pascal Kuhn
  • 26. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 7. Apr.


Die Abrechnung von Rezepten ist für Apotheken ein essenzieller Bestandteil des Tagesgeschäfts. Viele setzen auf Abrechnungszentren, um Forderungen gegenüber Krankenkassen effizient zu managen. Doch das aktuelle BGH-Urteil (IX ZR 181/23 mit Bezug auf IX ZR 181/23) bringt massive Veränderungen mit sich: Die Abtretung von Rezeptforderungen an Abrechnungszentren kann bei falscher Vertragsgestaltung unwirksam sein – die Weiterabtretung an Refinanzierer ist jedenfalls nicht ohne weiteres möglich.

Doch welche Risiken entstehen nun für Apotheken, Abrechnungszentren und Banken – und wie lassen sich rechtskonforme Lösungen gestalten?


Was das Urteil bedeutet für die Finanzierung von Rezeptforderungen


Der Bundesgerichtshof stellt klar:

  • Rezeptforderungen können nur bei korrekter Vertragsgestaltung an Abrechnungszentren abgetreten werden.

  • Die Weiterabtretung zur Refinanzierung (z. B. an Banken) ist nicht ohne weiteres zulässig, was die Sicherheitenlage für die Bank enorm schwächt und die Refinanzierung gar unmöglich macht

  • In der Insolvenz eines Abrechnungszentrums könnten Apotheken ein Aussonderungsrecht zustehen – d. h. sie können ihre Forderungen aus der Insolvenzmasse zurückholen und Refinanzierer bleiben auf dem Schaden sitzen.

Der Kern des Problems liegt in den gesetzlichen Regelungen § 300 Abs. 2 SGB V (siehe auch § 302 Abs. 2 SGB V für sonstige Leistungserbringer), der nur die Verarbeitung von Rezeptdaten durch externe Abrechnungsstellen erlaubt – nicht aber eine unregulierte Weiterabtretung an Dritte. Damit kollidieren viele bisher gängige Finanzierungsmodelle mit der gesetzlichen Lage.


Lösungsansatz: Sicherheit für Apotheken, Abrechnungszentren und Banken

Damit Apotheken und Abrechnungszentren weiterhin liquide bleiben und Banken eine verlässliche Refinanzierungsbasis erhalten, bietet sich eine alternative Gestaltung an:

  1. Einschränkung der Forderungsabtretung nach § 402 BGB

    • Apotheken können sich auf § 402 BGB berufen, um zu verhindern, dass Sozialdaten mit der Forderungsabtretung an Dritte übergehen.

    • Eine alternative Vertragsgestaltung kann sicherstellen, dass Abrechnungszentren weiterhin mit den Rezeptdaten arbeiten können, ohne diese samt Forderungen weiterzugeben.

  2. Einsatz eines unabhängigen Treuhänders mit beruflicher Verschwiegenheit

    • Statt einer direkten Abtretung an eine refinanzierende Bank kann ein Sicherheitentreuhänder eingeschaltet werden.

    • Der Treuhänder muss eine Berufsverschwiegenheitspflicht haben (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer), um den Schutz sensibler Sozialdaten zu gewährleisten.

    • Apotheken treten ihre Forderungen nicht direkt an Banken oder Abrechnungszentren ab, sondern an den Treuhänder, der die Forderungen verwaltet und als Sicherheit für die Bank fungiert.

    • So wird die Finanzierung der Apotheken gewährleistet, ohne dass eine unzulässige Weiterabtretung der Forderungen erfolgt.

  3. Nutzung treuhänderischer Konten für Abrechnungsgelder

    • Um eine klare Trennung von Fremd- und Eigengeldern sicherzustellen, sollten Abrechnungszentren Treuhandkonten verwenden, auf denen nur Apothekengelder verwaltet werden.

    • So kann verhindert werden, dass im Falle einer Insolvenz der Abrechnungsdienstleister die Gelder in die Insolvenzmasse fallen.


Fazit: Rechtssicherheit durch alternative Finanzierungsmodelle

Das BGH-Urteil stellt die bisherige Praxis in der Rezeptabrechnung infrage. Apotheken, Abrechnungszentren und Banken müssen neue Wege finden, um Liquidität sicherzustellen, ohne gegen Datenschutz- oder Sozialrecht zu verstoßen. Durch den Ausschluss der Datenübertragung nach § 402 BGB und den Einsatz eines Sicherheitentreuhänders lässt sich eine rechtskonforme Lösung schaffen.

Jetzt ist es an der Zeit, bestehende Verträge zu prüfen und anzupassen – um sich zukunftssicher aufzustellen und Risiken zu vermeiden.

 
 
 

コメント


bottom of page